Abstammungsüberprüfung/Genotypisierung

Abstammungsanerkennung im Herdebuch

Grundvoraussetzung dazu ist, dass die Belegungen im elektronischen Herdebuch gespeichert sind. Ohne gespeicherte Belegungen, egal ob künstlich oder im Natursprung, gibt es keine Abstammungsdaten.


Grundsätzlich wird die Abstammung durch das Rechenmodul der Zuchtdata/ZAR bestimmt. Das Rechenmodul geht von der mittleren Trächtigkeitsdauer aus. Diese beträgt je nach Rasse oder Kreuzung 282 Tage bis 291 Tage. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Kälber im Herdebuch keinen Vater zugeordnet bekommen. Die Hauptgründe dafür sind: Trächtigkeit zu kurz oder zu lang, Doppelbesamungen bzw. fehlende Belegungsmeldungen.


Trächtigkeit zu kurz oder zu lang:
Bei zu kurzen oder zu langen Trächtigkeiten wird vom Programm ein Toleranzbereich von 14 Tagen akzeptiert. Frühgeburten, welche vor dem Toleranzbereich stattgefunden haben, müssen eine DNA-Abstammungsüberprüfung haben.

Doppelbesamungen:
Bei Doppelbesamungen mit unterschiedlichen Stieren muss die Abstammung überprüft werden.

Korrekturmöglichkeiten von fehlenden Vätern auf Grund fehlender Belegungen:

Belegungen durch Tierarzt:
Der Besamungsschein muss vom Bauer vorgelegt werden, bzw. an den LKV Mitarbeiter geschickt werden. Grundsätzlich muss die Nummer des belegten Tieres und des Stieres vollständig und richtig dokumentiert sein. Es wird genau überprüft werden, ob keine Manipulation vorgenommen wurde.

Belegungen durch Eigenbestandsbesamer:
Ein Nachreichen von Besamungsscheinen ist nicht zulässig. Die Abstammung muss durch Entnahme einer Gewebeprobe überprüft werden. Der Besamungsschein muss spätestens 2 Monate nach der Belegung bei der Samenausgabe abgegeben werden bzw. an die Samendepotstelle Rotholz geschickt werden.

Sonderfall mögliche Väter unterschiedlicher Rasse:
Ist ein Kalb ohne Vater bei zwei möglichen Vätern eine Rasse optisch eindeutig zuordenbar, dann kann dieser Vater eingetragen werden.

Sonderfall Zwillinge:
Bei Zwillingen, welche keinen Vater haben und die Belegung fehlt, sind immer beide Tiere zu beproben.

Belegung durch Natursprung:
Das Vorweisen der Sprungkarte, auch im Original, reicht nicht aus. Die Belegung muss in der Sprungliste eingetragen sein, bei Schreibfehlern gilt die gleiche Regelung wie bei Tierärzten. Die Sprungliste muss spätestens 2 Monate nach der Belegung beim Verband oder Zuchtwart abgegeben worden sein.
Hierzu gilt: Die Nachreichungen von Belegscheinen und die Befunde der Abstammungsüberprüfungen von Externen (Tierarzt, usw.) dürfen nur mehr von der Herdebuchstelle eingegeben werden.


Abstammungsanerkennung bei Stier in Herde (MLK und FLK):
Bei Herden, in jenen ein Stier mitläuft, ist generell der Herdenstier als Vater anzuerkennen. Wichtig ist, dass die entsprechenden Aufzeichnungen gemacht werden. (Formular "Stier in Herde"). Sollt ein anderer Vater anerkannt werden bzw. ein zweiter Stier in Herde mitlaufen und durch diesen eine Vaterschaft (Zeitraum) möglich sein, so muss eine Abstammungsüberprüfung gemacht werden.

Abstammungsüberprüfung mit Gewebeohrmarke oder Genotypisierung
Sollte der Vater des Nachkommens mittels Belegschein nicht zuordenbar sein, so ist die Abstammungsüberprüfung mittels Gewebeohrmarke oder Genotypisierung möglich.
Kosten Gewebeohrmarke € 40,- - Verrechnung erfolgt mit Bankeinzug oder per Rechnung.

Bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Züchters wird die Abstammungsüberprüfung durch die Gewebeohrmarke um den Betrag € 40,- durchgeführt (bei dringender Abstammungsüberprüfung werden zusätzlich die gefahrenen Kilometer € 0,42/km verrechnet.

Genotypisierung

Seit 2021 ist es auch möglich eine Genotypisierung durchführen zu lassen:

Die Genotypisierung ist möglich bei:
- Braunvieh >50%
- Fleckvieh >50%
- Holstein (Achtung: bei Tieren älter als 6 Monate: Kosten € 500,-); bei männlichen Tieren für die Stierzucht muss Vater, Mutter, und Muttersmutter in Herdebuch A sein

Bei den Rassen Original Braunvieh, Tiroler Grauvieh, Tux-Zillertaler und Pustertaler Sprintzen ist keine Genotypisierung möglich. Bei diesen Generhaltungsrassen ist die Abstammungsprüfung verpflichtend.

Kosten - Genotypisierung durch LKV Mitarbeiter:
- 1 bis 3 Proben:
Untersuchung (€39,- pro Probe) + €20,- Bearbeitung (Probeziehung, Verwaltung, Porto)
- 4-6 Proben:
Untersuchung (€39,- pro Probe) + €40,-
- 7 Proben oder mehr:
Untersuchung (€39,- pro Probe) + €60,-

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