Blauzungenkrankheit

Aktuelle Vermarktungsinfos von der Rinderzucht Tirol

Rinderzucht Tirol eGen – Vermarktungsinfo Blauzunge 


Seit Montag, den 23.09.2024 sind nun die ersten Regeln für den Handel in andere EU-Länder veröffentlicht. Deshalb haben wir unsere Vermarktungsinfo entsprechend angepasst, im Vergleich zur Vorgängerversion wurde die Dokumentation der Behandlung mit Insektenschutzmittel vereinfacht, d.h. die Behandlung ist nun über den Lieferschein durch den Landwirt zu bestätigen.


Die Regeln für den innergemeinschaftlicher Handel (EU-Länder) bzw. Exporte stehen nun teilweise, abhängig vom Zielland. Ab 30.09.2024 wird ein Handel über Österreich hinaus wieder möglich sein, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Behandlung mit Repellent (Insektenschutzmittel) mind. 14 Tage vor Vermarktung
- PCR-Antigentest aus Blut negativ mit Probenahme mind. 14 Tage nach Behandlung Insektenschutzmittel
- PCR-Testergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenahme

Schlachttiere
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer. ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden (Wartezeiten Fleisch laut anliegender Liste beachten!)


Einstellkälber-/Nutzkälbervermarktung
Ab Montag, den 30.09.2024 sind wieder Exporte geplant und auch notwendig für einen reibungslosen Kälberabsatz. Die Rinderzucht Tirol übernimmt Kälber aller Rassen (männlich und weiblich) ab einem Mindestgewicht von 60 kg. Damit alle Vermarktungswege (Inland und IGH) offenstehen, sind alle angelieferten Kälber mind. 14 Tage vor Vermarktungsdatum mit einem zugelassenen Insektenschutzmittel zu behandeln. Die Rinderzucht Tirol eGen organisiert dann zentral die Blutprobenahme auf den Sammelstellen und die Übermittlung ins Labor für einen PCR-Antigennachweis auf Blauzunge. Das bleibt dann auch bei zukünftigen Einstellkälber-Übernahmen so, d.h. immer mindestens 14 Tage vor Vermarktung Behandlung mit einem der Präparate laut beigefügter Liste. ACHTUNG: Dokumentation siehe Absatz Repellent/Insektenschutzmittel!

Ablauf Einstellkälbervermarktung:
1. Kälber aller Rassen (männlich & weiblich) ab 60 kg werden übernommen
2. ALLE Einstell-/Nutzkälber mind. 14 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
3. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!
z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)
4. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben.
5. Blutprobe auf Sammelstelle zentral durch Rinderzucht Tirol
6. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung


Versteigerungen Zuchtvieh
Die nächsten Versteigerungen in Nordtirol finden am 08.10.2024 in Imst und am 09.10.2024 in Rotholz statt. Aufgrund der Zusammenlegung von den Terminen ist mit einem großen Auftrieb an beiden Standorten zu rechnen. Bitte frühzeitig die Tiere abmelden, die nicht auf die Versteigerung gebracht werden können. Um alle Vermarktungswege von Zuchtvieh zu ermöglichen, ist bei allen Versteigerungstieren (Kälber, Jungrinder, Kalbinnen, Kühe, Stiere) mindestens 14 Tage vor Versteigerungstag eine Behandlung mit zugelassenen Insektenschutzpräparaten laut beiliegender Liste durchzuführen. Die Rinderzucht Tirol eGen organisiert dann zentral die Blutprobenahme auf der Versteigerung und die Übermittlung ins Labor für einen PCR-Antigennachweis auf Blauzunge. Das bleibt dann auch bei zukünftigen Versteigerungen so, d.h. immer mindestens 14 Tage vor Versteigerung Behandlung mit einem der Präparate laut beigefügter Liste. ACHTUNG: Dokumentation siehe Absatz Repellent/Insektenschutzmittel!

Ablauf Vermarktung über Versteigerung:
1. ALLE Versteigerungstiere mind. 14 Tage vor Vermarktung mit Insektenschutzmittel behandeln (beim Tierarzt erhältlich)
2. Behandlung wird auf dem Lieferschein letzte Spalte durch den Landwirt selbst bestätigt!
z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024)
3. Wenn noch Wartezeit von dieser Behandlung besteht, ist das Ende der Wartezeit am Lieferschein anzugeben.
4. Blutprobe bei Versteigerung zentral durch Rinderzucht Tirol
5. Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung


Repellent/Insektenschutzmittel
Die Behandlung der Vermarkungstiere hat zumindest 14 Tage vor Vermarktungsdatum zu erfolgen! Der Nachweis der Behandlung ist auf dem Lieferschein zu dokumentieren, welcher beim jeweiligen
Vermarktungstier mitzuführen ist z.B. G/R 15.09.2024 (d.h. G für Gesund, R für Repellent behandelt am Datum 15.09.2024). Ein Beispiel bzw. eine Lieferschein-Ausfüllanleitung ist ebenfalls dieser Information als Anlage beigelegt. Dies gilt für Einstellkälber und Zuchttiere auf Versteigerungen gleichermaßen. Die Präparate werden über den Tierarzt bezogen. Die Liste der zugelassenen Präparate findet sich in der Beilage mit genaueren Informationen zur Wartezeit. Die Wartezeit ist beim Inverkehrbringen der Tiere (wenn sie noch aufrecht ist) zwingend auf dem Lieferschein anzuführen (Ende der Wartezeit und Datum), bei Biobetrieben ist eine Verdopplung der Wartezeittage zu berücksichtigen.


PCR-Antigentest Blauzunge
Durch die zentrale Organisation der PCR-Test auf den Standorten der Rinderzucht Tirol sowohl bei Einstellkälberübernahme als auch bei der Zuchtviehvermarktung, entstehen unseren Verkäufern keine zusätzlichen Kosten für die aufwendige PCR-Testung incl. Blutung der Tiere. Da die Blauzunge nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über Stechmücken, müssen die Sammelstelle oder Versteigerungsstallungen bei einem positiven Fall nicht gesperrt werden. Positiv getestete Tiere gehen deshalb zurück zum Ursprungsbetrieb. Diese Vorgangsweise ermöglicht die Organisation der zentralen und in die Vermarktung integrierten Beprobung. Das Land Tirol kommt für die Laborkosten der Untersuchungen auf.

Impfung gegen Blauzunge-Serotyp 3
Am Markt gibt es mittlerweile Impfstoffe gegen Blauzunge-Serotyp 3, das Land Tirol hat bereits eine Bestellung von 15.000 Impfdosen beauftragt. Erfahrungen aus den Niederlanden und Deutschland zeigen, dass die Impfung gegen einen schweren Krankheitsverlauf und gegen Auftreten der klassischen Krankheitssymptome hilft, aber nicht vor einer Infektion schützt. D.h. die Impfung mildert den Verlauf, verhindert aber nicht die Infektion der Tiere. Zum Schutz der Tiere empfehlen wir die Impfung, sobald diese verfügbar ist. Da der Impfstoff nicht vor Infektionen schützt, sind keine Handelserleichterungen durch die Impfung vorgesehen.


Aktuelle Information
Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den Kanälen der Rinderzucht Tirol nachzusehen, um alle Informationen sicherzustellen (RZ-App, Emails, Homepage).

 

Stand: 23.09.2024

Beilagen:
Liste Insektenschutzpräparate

Vorlage Lieferschein mit Bestätigung Behandlung

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