Ab dem 15. Oktober 2024 ist für alle Anwender:innen des eAMA eine Änderung des PIN-Codes verpflichtend notwendig, um das Internetserviceportal eAMA weiterhin nutzten zu können.
Vor dem Start der MFA-Kampagne 2025 verstärkt die AMA die Sicherheit des Logins im Internetserviceportal eAMA. Aus diesem Grund werden die Anforderungen an das eAMA-Passwort und der Umgang damit an aktuelle Sicherheitsrichtlinien angepasst. Ab dem ersten Login nach dem 15. Oktober 2024 wird jede Nutzerin und jeder Nutzer automatisch aufgefordert, den PIN-Code (Passwort) zu ändern und den neuen Sicherheitsstandards anzupassen. Die genauen Anforderungen für das Passwort werden direkt auf der Änderungsseite im eAMA angezeigt. In manchen Fällen müssen auch die bereits akzeptierten "Nutzungsbestimmungen für das AMA-Benutzerkonto" und die "Nutzungsbestimmungen für das eAMA" erneut bestätigt werden.
Das neue Passwort muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Zahl
- Eine Länge von 12 bis 64 Zeichen
- Es dürfen nur gültige Zeichen verwendet werden
Zudem dürfen die letzten fünf zuvor genutzten Passwörter, einschließlich des Initial-Passworts, nicht erneut als aktuelles Passwort verwendet werden.
Passwortänderung auch über die RDV mobil App möglich
Die Änderung des eAMA Passwortes ist auch über die RDV mobil App möglich, indem man eine AMA Meldung machen möchte. Sobald man auf die AMA Partnerseite klickt und die Anmeldung versucht, wird man automatisch aufgefordert, das Passwort zu ändern.
Jährliche Änderung des Passwortes
Landwirtinnen und Landwirte sind künftig dazu verpflichtet, ihr eAMA-Passwort einmal pro Jahr zu ändern. Sollte das Passwort für mehr als 425 Tage nicht verwendet werden, wird der Zugang wie bisher deaktiviert. Ein neues Passwort kann dann über die Funktion „Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite angefordert werden. Das Login mit ID Austria bleibt jedoch weiterhin jederzeit möglich.
Weitere Infos zum sicheren Umgang mit Passwörtern finden Sie hier.
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